Zürcher Regierungsrat unterstützt «Mobilitätsinitiative» und stellt «ÖV-Initiative» Gegenvorschlag gegenüber

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Der Regierungsrat des Kantons Zürich beantragt dem Kantonsrat, die «Mobilitätsinitiative» anzunehmen und stellt der «ÖV-Initiative», die eine ähnliche Stossrichtung verfolgt, einen Gegenvorschlag gegenüber. Die «Mobilitätsinitiative» will, dass der Kanton über die Höchstgeschwindigkeit auf den übergeordneten Strassen entscheidet und diese nur in Ausnahmefällen herabsetzt. Die «ÖV-Initiative» fordert, Temporeduktionen zu vermeiden, um die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs zu erhalten. Dieses Ansinnen unterstützt der Regierungsrat. Jedoch sollen Verlustzeiten für den öffentlichen Verkehr primär kompensiert und nicht nur allfällige Mehrkosten an die Gemeinden übertragen werden.

Der Kanton Zürich ist bei Staatsstrassen (umgangssprachlich «Kantonsstrassen») für die Signalisation zuständig. Bei den Strassen von überkommunaler Bedeutung besteht eine Ausnahme und die Kompetenz ist an die Städte Winterthur und Zürich delegiert. Die «Mobilitätsinitiative» will einen einheitlichen Vollzug auf dem ganzen Kantonsgebiet sicherstellen und verlangt, dass die Höchstgeschwindigkeit auf diesen Strassen nur in Ausnahmefällen über kurze Strecken herabgesetzt werden kann. Dabei findet immer eine Einzelfallbeurteilung statt.

Die Herabsetzung der Geschwindigkeit kann einschneidende Folgen für den gesamten Verkehr haben. Beim ÖV können Temporeduktionen zu spürbaren Verlängerungen der Fahrzeit führen. Das wiederum mindert dessen Attraktivität gegenüber dem Individualverkehr. Schwerwiegend wirkt sich eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Blaulichtorganisationen aus, die möglichst rasch an ihren Einsatzort gelangen müssen. Eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeiten kann auch zu einer Verlagerung des Verkehrs hin zu den Quartier- und Gemeindestrassen führen.

Der Regierungsrat hält die von der «Mobilitätsinitiative» vorgeschlagene Änderung des Strassengesetzes aus diesen Gründen für sinnvoll und beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative anzunehmen.

«Die Regierung steht hinter der Verkehrsberuhigung in den Quartieren. Auf den Hauptverkehrsachsen muss der Verkehr aber fliessen können, denn ein leistungsfähiges Strassennetz ist von grosser Bedeutung für unsere Volkwirtschaft, für die Attraktivität unseres öffentlichen Verkehrs und für die Blaulichtorganisationen»

, sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

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Gegenvorschlag zur ÖV-Initiative: Kompensation statt Mehrkosten

Die «ÖV-Initiative» hat zum Ziel, dass der öffentliche Verkehr so wenig wie möglich durch bauliche Massnahmen oder Verkehrsanordnungen verlangsamt wird.

Geschwindigkeitsreduktionen können negative Auswirkungen auf dessen Attraktivität haben und zu Mehrkosten führen. Es kommt je nach Situation zu Reisezeitverlängerungen, im schlimmsten Fall können Anschlüsse nicht mehr eingehalten werden.

Je nach Wendezeit an der Endhaltestelle müssen auch zusätzliche Fahrzeuge mit entsprechendem Personal eingesetzt werden, um den bestehenden Fahrplan beibehalten zu können. Die «ÖV-Initiative» fordert, dass in diesen Fällen die zuständigen Gemeinden die daraus entstehenden Mehrkosten zur Aufrechterhaltung der Attraktivität des ÖV tragen. Der Regierungsrat nimmt das Kernanliegen der Initiative auf und will den ÖV als Rückgrat einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität stärken. Anders als in der Initiative sollen im Gegenvorschlag aber in erster Linie Verlustzeiten kompensiert werden und Mehrkosten als Ultima Ratio dem Verursacher übertragen werden.

«Die Stossrichtung der Initiative steht in Einklang mit den Bestrebungen der Regierung, den ÖV als entscheidenden Faktor für die Erreichung der kantonalen Verkehrs- und Klimaziele zu fördern»

, sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

«Jedoch ist es zielführender, Verlustzeiten wenn möglich zu kompensieren, bevor Mehrkosten entstehen.»

Zum Beispiel durch die konsequente Bevorzugung des ÖV im Strassenraum (mittels Busspur oder Bevorzugung an Lichtsignalanlagen), die Optimierung des Fahrwegs der betroffenen Buslinie (einschliesslich Anzahl und Anordnung der Haltestellen) oder die Optimierung des Fahrplans (Überprüfung der Wendezeiten, Pufferzeiten, Fahrprofile).

Da diese kompensierenden Massnahmen die Verlustzeiten nicht immer auffangen können, sieht der Gegenvorschlag der Regierung eine Entschädigung für die Kosten von zusätzlichen Fahrzeugen als letztes Mittel vor. In diesen Fällen sollen sich die Strasseneigentümer an den entstehenden Mehrkosten beteiligen. Die Höhe dieser Kostenbeteiligung muss in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände ermittelt werden.


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