Bundesrat konkretisiert Förderung des Güterverkehrs per Bahn und Schiff

0

Das Parlament hat in der Frühlingssession 2025 entschieden, den Schienengüterverkehr im Inland und die Güterschifffahrt finanziell zu unterstützen. Nun hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 die Totalrevision der Gütertransportverordnung in die Vernehmlassung geschickt.

Mit der Totalrevision der Verordnung über den Transport von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen (GüTV) und weiteren einzelnen Verordnungsanpassungen konkretisiert der Bundesrat die vom Parlament beschlossenen Massnahmen zur Stärkung des Güterverkehrs per Bahn und Schiff.

Neue Förderinstrumente

Mit Beiträgen sollen der Verlad von Gütern auf die Schiene und der Güterumschlag zwischen der Schiene und anderen Verkehrsträgern gefördert werden. Künftig zahlt der Bund pro beladenen Bahnwagen einen Pauschalbetrag von 40 Franken. Bei Anschlussgleisen gilt eine Mindestmenge von 720 Wagen pro Jahr, damit diese Fördermittel geltend gemacht werden können. Insgesamt stehen hierzu jährlich 50 Millionen Franken zur Verfügung. Die bisherige Rückerstattung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Lastwagenfahrten im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs wird aufgehoben und in diese Beiträge integriert.

Die Förderung von Umschlags- und Verladeanlagen mit Investitionsbeiträgen ist seit Jahren ein bewährtes Instrument zugunsten des Schienengüterverkehrs. Neu soll diese Förderung ausgeweitet und vereinfacht werden: Mit Pauschalbeiträgen werden künftig auch Investitionen in Umschlagflächen und mobile Anlagenteile wie beispielsweise Stapler unterstützt.

Wichtig für den Fortbestand des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) ist die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK). Zur entsprechenden Ausrüstung von Bahnwagen und Lokomotiven wird der Bund Pauschalbeiträge pro Fahrzeug auszahlen – insgesamt bis zu 180 Millionen Franken.

Unterstützung und Steuerung mit Leistungsvereinbarung

Die vom Parlament beschlossene finanzielle Direktunterstützung des EWLV wird nicht in der GüTV-Totalrevision aufgenommen. Zur vorerst auf acht Jahre befristeten Förderung des EWLV, der heute hauptsächlich durch SBB Cargo betrieben wird, wird das Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Richtlinie erlassen. Die finanzielle Förderung erfolgt mit einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und den künftigen Anbietern über jeweils vier Jahre.

Ebenfalls auf Gesetzesebene abschliessend geregelt ist die Förderung der Hafeninfrastruktur für den Gütertransport auf dem Rhein. Auch hier wird eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Die Vernehmlassung für die Totalrevision des GüTV dauert bis zum 12. August 2025. Gesetz und Verordnung sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.


Links


Newsletter abonnieren

Abonnieren Sie die Bahnonline.ch-Newsletter und erhalten Sie die neuesten Beiträge direkt per E-Mail. Hier können Sie sich anmelden.

Meinung

Eigene Meinung zum Thema?

Jetzt kommentieren

Keine Kommentare

Kommentar schreiben

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die mobile Version verlassen