Seit September 2024 setzt die Transportpolizei schweizweit Bodycams ein. Nach einem halben Jahr zieht sie eine positive Zwischenbilanz: Die Bodycams haben sich als sinnvolles Einsatzmittel zur Deeskalation von Konflikten und zur Beweissicherung bewährt.
Um die Sicherheit der Kundinnen und Kunden und Mitarbeitenden weiter zu erhöhen, führte die Transportpolizei im September 2024 Bodycams für ihre Polizistinnen und Polizisten ein. Jede Patrouille wurde mit mindestens einer Bodycam ausgestattet.
Die Zwischenbilanz nach einem halben Jahr zeigt: Seit der Einführung der Bodycam ist die Häufigkeit von Tätlichkeiten gegenüber Polizistinnen und Polizisten im Vergleich zur Vorjahresperiode um 25% zurückgegangen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Ein abschliessendes Fazit zur Einführung der Bodycams wird nach einem Jahr möglich sein.
Positive Erfahrungen im Einsatz
Von insgesamt 331 getätigten Auslösungen im ersten Halbjahr dienten 107 Aufnahmen als Beweismittel. Davon wurden 15 aufgrund einer entsprechenden Verfügung den Strafuntersuchungsbehörden übergeben. 224 Aufnahmen wurden frühzeitig gestoppt, weil sich die Konfliktsituation nach dem Start der Aufnahmen in vielen Fällen sofort entschärfte.
Diese positive Zwischenbilanz spiegelt sich auch in einer internen Umfrage wider. Rund 90 Prozent der Polizistinnen und Polizisten bewerten die Bodycams aufgrund der gemachten Erfahrung als sinnvolles Einsatzmittel. Bei knapp zwei Dritteln der angehaltenen Personen konnte allein durch das Ankündigen einer Aufnahme eine Deeskalation erreicht werden.
«Die Einführung der Bodycams war ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden und Mitarbeitenden. Wir sind optimistisch, dass sich der positive Trend der ersten sechs Monate fortsetzt»
, sagt Michael Perler, Kommandant der Transportpolizei.
Einsatz von Bodycams Der Einsatz der Bodycams erfolgt im täglichen Präsenz- und Interventionsdienst. Bodycams dienen der Abschreckung von potenziellen Täterinnen und Tätern, der Deeskalation von Konflikten und, wenn nötig, der Aufzeichnung zur Beweissicherung. Die Bodycam zeichnet nicht durchgehend auf, sondern wird einsatzbezogen durch die Polizistinnen und Polizisten ausgelöst, was für das Gegenüber deutlich erkennbar ist. Die Polizistinnen und Polizisten kündigen die Aktivierung der Bodycam jeweils mündlich an, sofern es die Situation erlaubt. Bei Aktivierung blinken die drei Front-LED rot und ein Signalton ertönt. Auch die zu kontrollierende Person kann die Aktivierung der Bodycam verlangen. Datensicherung und Datenschutz Die aufgezeichneten Videodaten werden auf Servern der SBB in der Schweiz gesichert. Zugriff auf diese Aufnahmen haben ausschliesslich spezialisierte Fachkräfte der Transportpolizei zu Beweiszwecken. Eine manuelle Bearbeitung oder Löschung der Aufnahmen ist nicht möglich. Nach 100 Tagen werden die Daten automatisch gelöscht, sofern keine Verfügung der Strafuntersuchungsbehörden zur Herausgabe der Daten vorliegt. Jede Löschung wird dokumentiert. |
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