Ostschweizer Kantone verstärken Zusammenarbeit im öffentlichen Verkehr

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Ein Walzer-Triebzug der Appenzeller Bahnen. Im Hintergrund liegt Herisau. / Quelle: AB

Die Ostschweizer Kantone stärken ihre Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Sie setzen sich zum Ziel, die gemeinsame Interessenvertretung gegenüber Dritten zu stärken, Synergien zu nutzen, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern und den öffentlichen Verkehr in der Ostschweiz proaktiv weiterzuentwickeln. Zur Regelung der Zusammenarbeit wurde eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.

Die Kantone Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen, Graubünden und Thurgau arbeiten im Bereich des öffentlichen Verkehrs bereits heute gut zusammen. Diese Zusammenarbeit soll nun weiter intensiviert werden. Denn nur wenige öV-Linien in der Ostschweiz verlaufen ausschliesslich durch einen Kanton und auch die meisten Transportunternehmen sind kantonsüberschreitend unterwegs. Die Planung, Bestellung und Finanzierung des Ostschweizer öV-Angebots bedingt daher eine optimale Absprache zwischen den beteiligten Kantonen. Die Kantone haben verschiedene Handlungsfelder identifiziert, in denen sie in den kommenden Jahren enger zusammenarbeiten wollen.

Mit der engeren Zusammenarbeit wird die Interessenvertretung gegenüber Dritten weiter gestärkt. Das ermöglicht den Ostschweizer Kantonen, gegenüber dem Tarifverbund Ostwind, den Transportunternehmen, den anderen Kantonen, den Nachbarländern und dem Bund einheitlich und stark aufzutreten und Ostschweizer Anliegen erfolgreich vorzubringen. Ein weiterer Aspekt der Zusammenarbeit ist die vermehrte Nutzung von Synergien. Synergiepotenziale bestehen bei der Bestellung von gemeinsamen öV-Linien, im Controlling und in der Berichterstattung. Weitere Ziele sind die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Verkehrs sowie die proaktive Weiterentwicklung des öV-Systems, wovon die Fahrgäste profitieren können. Dabei sollen insbesondere Innovationen ermöglicht und gefördert werden. Auch hier ist das Handeln über die Kantonsgrenzen hinweg zentral.

Die künftige Zusammenarbeit zwischen den Kantonen ist in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten. Die zuständigen Regierungsräte der involvierten Kantone haben diese Vereinbarung nun unterzeichnet. Der Kanton St. Gallen übernimmt dabei die Geschäftsstelle, für die ein Pensum von rund 30 Prozent vorgesehen ist.

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2 Kommentare

  1. Das klingt gut. Nutzt eure Macht als Besteller um gute Angebite zu realisieren. Egal ob mit SBB, THURBO, SOB oder schreibt die Verkehre öffentlich und europaweit aus.
    Eben so gibt es im grenzüberschreitenden Verkehr mit A und D enormen Handlungsbedarf. Weshalb verkehrt z B die S24 nur bis Thayngen und nicht bis Singen? Oder weshalb wird der Schwarzwaldbahn IRE nicht nach St Gallen geführt und stattdessen ein Thurbo IR SG-KN gefahren? Die Liste könnte nich wesentlich verlängert werden…
    Und jetzt bitte nicht mit den “ historisch gewachsenen Systemen“ kommen, um eure Pfründe zu schützen, liebe Bahnen. Weil das interessiert mich als potentielle Kunden überhaupt nicht. Ich will ein gutes grenzüberschreitendes Angebot mit einfachen und übersichtlichen Tarifen ohne fiese Stolperfallen. Sonst fahre ich weiterhin mit dem PKW oder Flixbus.

  2. Der Regionalverkehr fährt schon lange genau so, wie ihn die Kantone bestellen. Es gibt hier keine Pfründe, die von den Bahnen geschützt werden.
    – S24 fährt bis Thayngen, weil der Kanton SH die so bestellt und bezahlt, für die Verlängerung nach Singen wäre entsprechend das Land BaWü zuständig. Für BaWü ist jedoch schon der halbstündliche Regio überhalb des Landesstandards, weshalb hier Gemeinden/Landkreise zusätzlich Geld zahlen müssen. Schaffhausen-Singen zahlt BaWü nach Landesstandard zwei Züge pro Stunde, einen stündlichen RE und einen stündlichen Regio, die Verdichtung zum Regio-Halbstundentakt zahlt der Kanton SH für Schaffhausen-Thayngen und die deutschen Gemeinden und der lokale Landkreis für Singen-Bietingen.
    – Die Schwarzwaldbahn fährt nicht bis St. Gallen, weil die DB-Doppelstockwagen in der Schweiz nicht zugelassen werden können und die Loks keine Ausrüstung für die Schweizhaben, Romanshorn-St.Fiden ist generell nicht mit Doppelstockwagen befahrbar. Abgesehen davon ist der Betrieb mit thurbo-GTW günstiger als mit den Schwarzwald-Garnituren; das ist Geld, welches die Kantone zusätzlich bezahlen müssten. Mit der Hochrhein-Elektrifikation ist vorgesehen, den RE St. Gallen-Konstanz-Singen-Schaffhausen-Waldshut-Basel zu führen. Dafür haben die SBB vor, neue einstöckige Triebzüge (Flirt Best) mit Ausrüstung und Zulassung in der Schweiz und Deutschland zu beschaffen.

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