Energie: Höhere Flexibilität für die Wirtschaft im Falle einer Strommangellage

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Die SBB Re 460 117 «Zürichsee» nach erfolgter Revision. Mit den neuen Stromrichtern leistet die Re 460-Flotte einen Energiesparbeitrag von jährlich rund 27 GWh. / Quelle: SBB CFF FFS

In einer Strommangellage müssten Bund und Wirtschaft verhindern, dass es zu unkontrollierten Stromausfällen kommt. Die dafür vorgesehenen Massnahmen wirken sich einschneidend auf die Wirtschaft aus. In besonders kritischen Bereichen erfordert dies Branchenlösungen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. September 2023 einen Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt, der eine Branchenlösung für den öffentlichen Verkehr und den Güterverkehr auf der Schiene regelt. Der Bundesrat hat weitere branchenspezifische Verordnungen in Auftrag gegeben.

Der Bund und die Wirtschaft müssen im Falle einer Strommangellage Massnahmen ergreifen, damit die Stromversorgung nicht zusammenbricht. Sie haben dafür Massnahmen ausgearbeitet, die breit konsultiert und im Frühling 2023 dem Bundesrat unterbreitet wurden.

Der Bundesrat hatte letzten Frühling mehrere Prüfaufträge erteilt. Diese sind nun abgeschlossen. Ziel war es zu regeln, wie Grossverbraucher mit mehreren Standorten in verschiedenen Verteilnetzen (verteilnetzübergreifende Multi-Site-Verbraucher), der Handel von Kontingenten und der öffentliche Verkehr im Fall einer Strommangellage behandelt werden. Zudem sollte geklärt werden, wie sich die Strombewirtschaftungs­massnahmen auf die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in kritischen Bereichen und Branchen auswirken. Die meisten dieser Bereiche und Branchen können eine reduzierte Versorgung sicherstellen, wenn sie als verteilnetzübergreifende Multi-Site-Verbraucher kontingentiert werden, und wenn der zeitlich unbegrenzte Einsatz von Notstromgruppen sowie der Kontingenthandel ermöglicht werden.

Ab dem kommenden Winter wird für Grossverbraucher mit Standorten in verschiedenen Verteilnetzen in der Schweiz eine Lösung für die verteilnetzübergreifende Bewirtschaftung von Kontingenten eingeführt, dies sowohl für die Kontingentierung als auch für die Sofort­kontingentierung. Multi-Site-Verbraucher können die ihnen zugeteilten Kontingente eigenverantwortlich summieren und verteilnetzübergreifend verwenden. Dafür müssen sie sich vorgängig registrieren. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) wird beauftragt, dazu eine Plattform zur Verfügung zu stellen. Zudem wird für den Fall der regulären Kontingentierung (auf Monatsbasis) für sämtliche Grossverbraucher der Handel mit Kontingenten ermöglicht. Als Referenzperiode für die Kontingentierung gilt im kommenden Winter grundsätzlich der Vorjahresmonat.

Als letzte Massnahme nach der Kontingentierung von Grossverbrauchern sind Netzabschaltungen vorgesehen, was einen Zusammenbruch des Stromnetzes verhindern würde. Damit in einer Strommangellage der elektronische Daten- und Zahlungsverkehr auf einem reduzierten Niveau möglich bleibt, wurde eine zusätzliche Variante mit einem schweizweiten täglichen Zeitfenster geschaffen, während dem alle Teilnetzgebiete über Strom verfügen würden.

Branchenlösung für öV geht in die Vernehmlassung

Für einzelne grundversorgungsrelevante Dienstleistungen sind im Zusammenhang mit der Kontingentierung spezifische Branchenlösungen erforderlich, um die Versorgung sicher­zustellen und gleichzeitig den Stromverbrauch der entsprechenden Branche zu reduzieren.

Für den öffentlichen Verkehr (öV) und den Güterverkehr auf der Schiene gibt es einen Verordnungsentwurf, der nun in die Vernehmlassung geht. In diesem Entwurf ist geregelt, wie der öV im Falle einer Strommangellage seine Leistungen Schritt für Schritt reduzieren würde und dabei seinen Grundauftrag zumindest teilweise erfüllen könnte. Vorgesehene Massnahmen wären insbesondere: generell die Ausdünnung des Verkehrs, im Eisenbahn­verkehr das Streichen des Zusatzangebots während der Hauptverkehrszeit und kürzere Zugskompositionen oder auf der Strasse der Ersatz von Elektrobussen mit Dieselbussen. Der Güterverkehr würde im schlimmsten Fall auf lebenswichtige Waren wie medizinische Güter, Versorgungsmaterial der Armee oder Lebensmittel eingeschränkt werden.

Weitere Branchenlösungen für die Telekommunikationsbranche und die Abwasser­reinigungsanlagen befinden sich in Ausarbeitung. Daraus entstehen, wie beim öV und Güterschienenverkehr, Verordnungsentwürfe.

Weiterentwicklung der Bewirtschaftungsmassnahmen

Die Strombewirtschaftungsmassnahmen, namentlich Verwendungsbeschränkungen und Verbote, Sofortkontingentierung und Kontingentierung sowie die Netzabschaltungen, werden auch zukünftig weiterentwickelt. Die dazugehörigen Verordnungsentwürfe würden zum Zeitpunkt einer Mangellage der Situation angepasst und dann vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Die Veröffentlichung der Information über den Stand der Rechtsetzungsarbeiten befähigt die Betroffenen, sich für diesen Fall vorzubereiten.

Gesamteuropäisch sind die Gasspeicher gut gefüllt und die Kraftwerke zur Stromproduktion sind in hohem Mass verfügbar. Durch verschiedene Unwägbarkeiten, zum Beispiel das Wetter, bleibt die Versorgungssituation mit Strom auch im kommenden Winter angespannt. Die Vorbereitungen für den Fall einer Strommangellage sind weiter fortgeschritten als im vorhergehenden Winter. Zusammen mit der Wirtschaft hat der Bund die Massnahmen zur Strombewirtschaftung weiterentwickelt.

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