Passerelle Fröschmatt in Pratteln wird gesperrt

Die SBB entfernt ab 27. März 2022 verrostete Stahlträger der Passerelle Fröschmatt, die in das Lichtraumprofil der Bahn ragen könnten. Deshalb wird die Passerelle gesperrt. Ob sie danach und bis zum endgültigen Rückbau im 2024 wieder geöffnet wird, wird nach weiteren Kontrollen entschieden.

Die SBB überprüft ihre Anlagen und Bauwerke in der ganzen Schweiz regelmässig – dazu gehören auch sämtliche Brücken, Tunnel und Passerellen. Diese Kontrollen dienen dazu, künftige potentielle Sicherheitsprobleme frühzeitig zu entdecken. Anlässlich einer solchen Inspektion der Metallkonstruktion der Passerelle Fröschmatt Anfang Jahr wurden potenzielle Sicherheitsmängel festgestellt. Zahlreiche Stahlträger weisen teilweise sehr starke Korrosion auf. Es besteht aktuell das Risiko, dass sich diese Stahlträger lösen und in das Lichtraumprofil der Bahn ragen, was zu grösseren Schäden im Bahnverkehr führen könnte. Im aktuellen Zustand ist die Tragsicherheit der Struktur gewährleistet. Es besteht und bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für die Passant:innen.

Inspektionen und Arbeiten an zwei Wochenenden

In den Nächten von Sonntag/Montag, am 27./28. März 2022 und 3./4. April 2022, sind weitere Inspektionen mit der Hebebühne vom Gleisfeld aus geplant. Dabei werden die sehr schadhaften Stahlträger entfernt. Sobald die Stahlträger entfernt werden, ist die Tragsicherheit der Struktur nicht mehr gewährleistet. Deshalb wird die Passerelle für die Passant:innen voraussichtlich bis Mitte April 2022 gesperrt. Der Entscheid, ob die Passerelle danach wiedereröffnet und für weitere zwei Jahre genutzt werden kann, wird nach Vorliegen der Inspektionsergebnisse getroffen. Es ist derzeit kein Provisorium vorgesehen. Etwaige Ersatzlösungen prüft die SBB gemeinsam mit der Gemeinde. Der definitive Rückbau der Passerelle Fröschmatt ist für 2024 geplant.

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Text-QuelleSBB CFF FFS
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
Aus der Bahnonline.ch-Redaktion. Zugesandte Artikel und Medienmitteilungen, welche von der Redaktion geprüft und/oder redigiert wurden.

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Kommentare

1 Kommentar

  1. Eine zukunfstfähige Ersatzlösung kann nur aus einer barrierefreien Unter- oder Überführung für den Fussgänger- und Veloverkehr bestehen alles andere wäre Fehlinvestition.

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