Laufende Beschwerdeverfahren verzögern Sanierung des Weissensteintunnels weiter

Wegen der laufenden Beschwerdeverfahren verzögert sich die Sanierung des Weissensteintunnels um mindestens ein weiteres Jahr. Die BLS kann den Tunnel frühestens ab 2024 statt ab 2023 sanieren. Damit verzögern sich auch die Sanierungsarbeiten auf der Strecke zwischen Solothurn und Moutier.

Der Weissensteintunnel muss dringend saniert werden. Die BLS wollte 2023 mit den Bauarbeiten beginnen. Während den Arbeiten muss der Tunnel während rund 1,5 Jahren gesperrt und der Bahnverkehr auf der Strecke unterbrochen werden. Für die Bahnkund:innen werden während der Sperre alternative Reisewege zwischen Solothurn und Moutier via Bahn und Bus angeboten. Um mit den Bauarbeiten 2023 starten zu können, müsste die BLS bis spätestens Ende März 2022 den Bahnverkehr durch den Tunnel definitiv abbestellen und den Bahnersatzverkehr organisieren. Diese Frist kann die BLS nicht einhalten, weil am Bundesgericht Beschwerden gegen den Entscheid über die Vergabe der Sanierungsarbeiten hängig sind. Damit ist klar, dass die Tunnelsanierung frühestens 2024 beginnen kann.

Mit der Verzögerung des Baustarts verschieben sich ebenfalls die Sanierungsarbeiten zwischen Solothurn und Moutier und die Anpassung von sechs Bahnhöfen entlang dieser Strecke an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetz. 

BLS überwacht den Tunnel 

Um den Bahnbetrieb im Tunnel bis zum Start der Bauarbeiten sicher weiterbetreiben zu können, führt die BLS halbjährliche Inspektionen durch und setzt darauf aufbauend die nötigen Unterhalts- und Sicherungsmassnahmen um. Insgesamt investiert die BLS voraussichtlich 150 Millionen Franken in die Bauarbeiten – davon sind rund 85 Millionen für die Sanierung des Weissensteintunnels vorgesehen.


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Kommentare

3 Kommentare

  1. Eine Folge davon, dass erfolglose Einsprecher wegen Verzögerungen und damit verbundenen Kosten nicht zur Kasse gebeten werden können. Die Schweiz ist offensichtlich ein Eldorado für Berufs Querulanten aller Arten!

    • @Rudolf Penzinger
      Es handelt sich um die Implenia Schweiz AG (welche den Zuschlag für die Sanierung erhielt) und ein Konsortium bestehend aus der Porr-Gruppe und der Firma Fretus aus dem Aargau (welche damals hinter der Implenia auf Rang 2 landeten). Inhalt der Beschwerde ist der Anteil von Subunternehmen, dieser dürfte 35% nicht überschreiten, beträgt bei Implenia aber 35.69%.

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