NW: Regierungsrat setzt sich für Realisierung von «Tunnel kurz» ein

Ein Vorstoss verlangt den raschen Bau des Doppelspurtunnels zwischen Hergiswil Dorf und Hergiswil Matt. Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden unterstützt das Anliegen, macht aber auf die vielen Abhängigkeiten auf eidgenössischer Ebene aufmerksam. Eine Berücksichtigung des Projektes im nächsten Bahn-Ausbauschritt ist unwahrscheinlich. Für den darauffolgenden Ausbauschritt ist der Regierungsrat zuversichtlicher.

In einer Interpellation stellt Landrat Remo Zberg, Hergiswil, Fragen im Zusammenhang mit einem Doppelspurtunnel der Zentralbahn zwischen Hergiswil Matt und Hergiswil Bahnhof. Dieser sogenannte «Tunnel kurz» ist für künftige Verbesserungen wie zusätzliche S-Bahnen von Luzern nach Stans unabdingbar. Die Doppelspur auf diesem Abschnitt ist seit geraumer Zeit im kantonalen Richtplan vermerkt. Auslöser für den Vorstoss war die Vernehmlassung des Bundes zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur und zur «Perspektive BAHN 2050», die bis Mitte Oktober 2022 dauerte. Der Nidwaldner Regierungsrat hat dazu eine Stellungnahme eingereicht und dabei den Bund neuerlich auf die Wichtigkeit des «Tunnel kurz» für Angebotsausbau in der Region hingewiesen.

Der Interpellant ist der Ansicht, die Realisierung des «Tunnel kurz» habe zeitnah zu erfolgen. Diese Haltung wird vom Nidwaldner Regierungsrat geteilt. Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer versichert, dass

«wir alles daransetzen, dem Projekt zur Umsetzung zu verhelfen. Solche Infrastrukturprojekte haben jedoch einige Hürden zu nehmen, bis die Finanzierung durch den Bund sichergestellt ist.»

Hierzu zählen die vorhandene Mittel im Bahninfrastrukturfonds (BIF), die Kosten-/Nutzen-Bewertung durch den Bund und die Prioritätensetzung für Infrastrukturprojekte in der jeweiligen Planungsregion – im Fall von Nidwalden in der Planungsregion Zentralschweiz.

Darüber hinaus sind die Chancen für eine Aufnahme im nächsten Ausbauschritt insofern geschwunden, als dass der Bund vor kurzem verlauten lassen hat, dass primär keine neuen Ausbauten vorgesehen sind, sondern vor allem Infrastrukturprojekte zur Erhaltung des bisherigen Bahnangebotes berücksichtigt werden sollen. Die Botschaft mit den vorgesehenen Projekten an das eidgenössische Parlament erfolgt voraussichtlich 2026. Hingegen ist der Regierungsrat zuversichtlich, dass der «Tunnel kurz» im darauffolgenden Ausbauschritt aufgenommen werden könnte. Die Planungsarbeiten dafür starten allerdings erst im Jahr 2024, weshalb es für konkrete Aussagen zu früh ist. Die Botschaft an das eidgenössische Parlament ist für 2030 geplant.

Der Regierungsrat versichert, dass er nicht nachlassen wird, auf die Dringlichkeit des «Tunnels kurz» hinzuweisen – sei es im Rahmen von Vernehmlassungen oder bei den Arbeiten in der Planungsregion Zentralschweiz. Auch die Nidwaldner Vertreter in Bundesbern werden zu gegebener Zeit gefragt sein, dem Vorhaben auf nationaler Ebene zum Durchbruch zu verhelfen.


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Text-QuelleKanton Nidwalden
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
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