BAV: Gericht bestätigt Mitverantwortung der Kantone im regionalen Personenverkehr

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat eine Beschwerde der BLS AG abgelehnt und die Aufsichtsfunktion der Kantone im regionalen Personenverkehr bestätigt.

Mit Urteil vom 25.01.2023 bestätigt das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Aufsichtsverantwortung der Kantone, das Prüfungsrecht der kantonalen Finanzkontrollen und die Mitwirkungspflicht der BLS AG im System des bestellten, abgegoltenen regionalen Personenverkehrs. Dieser Entscheid ist gesamtschweizerisch von Bedeutung. Damit wird die bestehende Praxis bestätigt, dass sowohl der Bund (Bundesamt für Verkehr und Eidgenössische Finanzkontrolle) als auch die Kantone (Ämter für öffentlichen Verkehr und Finanzkontrollen) die Aufsicht über die Abgeltungen an den Regionalen Personenverkehr (Total rund zwei Milliarden Franken pro Jahr) ausüben.

Im Zusammenhang mit den ungerechtfertigten Subventionszahlungen an die BLS AG in den Jahren 2004 – 2020 in der Grössenordnung von rund CHF 90 Mio. plante die Finanzkontrolle des Kantons Bern bei der BLS AG Prüfungen durchzuführen. Trotz mehrmaliger Aufforderung gegenüber der Konzernleitung und dem Verwaltungsrat der BLS AG, hat sich diese geweigert, der Finanzkontrolle Einblick in die Geschäftsunterlagen zu gewähren. Die BLS AG hat gegen die von der Finanzkontrolle ausgestellte Verfügung am 26.05.2020 vor dem Verwaltungsgericht Beschwerde gegen den Kanton Bern erhoben.

Gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen

Mit dem Verwaltungsgerichtsentscheid vom 25.01.2023 wurde die Beschwerde der BLS AG bis auf einen Nebenpunkt abgewiesen und der Finanzkontrolle des Kantons Bern das Prüfungsrecht und der BLS AG eine Mitwirkungspflicht bestätigt. Mit dem vorliegenden Entscheid ist auch die Frage geklärt, ob der Kanton Bern das Recht und die Pflicht hat, die Aufsicht über Subventionen im öffentlichen Verkehr wahrzunehmen oder ob dazu einzig der Bund verpflichtet bzw. berechtigt sei. Das Gericht bestätigt mit dem Urteil, dass das Bundesrecht eine kantonale Beteiligung an der Aufsicht vorsieht. Ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen von Bund und Kantonen in der Aufsicht über den zweckmässigen, ordnungsmässigen und wirtschaftlichen Einsatz von Steuergeldern sei sinnvoll.

Die Subventionsskandale der letzten Jahre (Postauto AG, BLS AG, Verkehrsbetriebe Luzern, Bus Ostschweiz, Funiculaire Saint-Imier – Mont-Soleil) verdeutlichen, dass eine funktionierende Aufsicht und ein gemeinsames sowie koordiniertes Vorgehen von Bund und Kantonen wichtig ist. Der Verwaltungsgerichtsentscheid unterstützt die Bestrebungen, die Aufsicht weiter zu stärken. Damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der korrekten Verwendung von Abgeltungen im Regionalen Personenverkehr gerechtfertigt bleibt, sind wirksame Kontrollen und eine effektive Aufsicht von hoher Wichtigkeit.

Offen ist, ob die BLS AG den Verwaltungsgerichtsentscheid akzeptieren oder das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen wird.


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