Projektierungskredit für die behindertengerechte Sanierung des Bushofs Wetzikons genehmigt

Der Bushof Wetzikon muss behindertengerecht saniert werden. Dafür hat der Stadtrat einen Projektierungskredit bewilligt. Aufgrund der engen Platzverhältnisse sowie in Anbetracht einer Neukonzipierung des Bushofs im Zusammenhang mit dem «Masterplan Stadtraum Unterwetzikon» wird der heutige Bushof mit minimalem Aufwand behindertengerecht saniert.

Der Bushof Wetzikon ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Dieses bezweckt, Benachteiligungen denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Alters- und behinderungsbedingt beeinträchtigte Menschen, die sich im barrierefreien Raum ohne Begleitperson fortbewegen können, sollen auch die Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs selbstständig beanspruchen können. Bis Ende 2023 müssen die Angebote für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich umgesetzt sein. Die Stadt Wetzikon hat beispielsweise in letzter Zeit Schritt für Schritt die Bushaltestellen behindertengerecht umgebaut. Anhand einer Vorstudie und einem Vorprojekt wurde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Notwendig- und Verhältnismässigkeit aufgezeigt, mit welchen räumlichen sowie finanziellen Konsequenzen der bestehende Bushof zeitnah ebenfalls hindernisfrei ausgebaut werden kann. Für die behindertengerechte Sanierung des Bushofs Wetzikon hat der Stadtrat einen Projektierungskredit über 302’700 Franken bewilligt.

Neuer Bushof mit dem «Masterplan Stadtraum Unterwetzikon»

Der Wetziker Bushof kann nicht losgelöst vom Stadtraum Unterwetzikon betrachtet werden. Im Rahmen des «Masterplans Stadtraum Unterwetzikon» nimmt die Stadt Wetzikon in den kommenden Jahren zusammen mit den SBB eine umfassende Neukonzipierung des Bahnhofareals inklusive neuem Bushof vor. Dieser breit angelegte Mitwirkungsprozess betrifft auch viele private Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und startete 2022. Der Masterplan soll Ende 2024 vorliegen und erst 2025 sind weitere Planungsschritte möglich. Im Wissen um die Zeitdauer dieses Prozesses sowie aufgrund der Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes möchte die Stadt Wetzikon mit der Sanierung des Bushofs nicht länger zuwarten.

«Wir werden den bestehenden Bushof mit minimalem Aufwand behindertengerecht sanieren»

, sagt Heinrich Vettiger, Stadtrat Tiefbau, Umwelt + Energie.

Dabei berücksichtigt die Stadt die verschiedenen Bedürfnisse in Bezug auf das künftige Busangebot bzw. die Strategie der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland AG (VZO) für die nächsten Jahre.

Da die Platzverhältnisse auf dem heutigen Bushof-Areal knapp sind, wurde im Rahmen einer Vorstudie und einem Vorprojekt in den letzten drei Jahren geprüft, in welchem Umfang und mit welchen räumlichen sowie finanziellen Konsequenzen der bestehende Bushof behindertengerecht ausgestaltet werden kann. Die Erkenntnisse daraus dienen als Grundlage für die Erarbeitung des Bauprojekts.

Für den Stadtrat ist wichtig, dass die Projektierung zügig weitergeführt wird und der Baukredit möglichst bald dem zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Deshalb gilt es die im Vorprojekt gewonnen Erkenntnisse nun im Rahmen des Bauprojekts zu vertiefen, verbleibende Abklärungen zu tätigen und das Projekt dadurch weiter voranzutreiben.

Zeitplan Sanierung des Bushofs Wetzikon

Es ist vorgesehen, zwischen März bis September 2023 das Bauprojekt für die Sanierung des Bushofs aufzugleisen, sodass dieses im November öffentlich aufgelegt werden kann. Die Bewilligung des Baukredits sowie die Vergabe der Bauarbeiten sind für 2024 geplant, ehe Mitte 2024 mit den Sanierungsarbeiten begonnen wird. Das Projekt sollte Mitte 2025 abgeschlossen sein.


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Text-QuelleStadt Wetzikon
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
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