Fahrdienste für barrierefreies Reisen: Freihändige Vergabe nötig

Bei der Ausschreibung für Fahrdienste zur Umsetzung des BehiG sind zu wenig Angebote eingegangen, um diesen Service schweizweit anbieten zu können. Daher bricht die SBB die Ausschreibung ab und geht gezielt auf Anbieter zu. Sie setzt alles daran, dass die Shuttles ab 2024 angeboten werden können.

Am 12. Januar 2023 hat die SBB auf der Beschaffungsplattform Simap eine öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Fahrdiensten für mobilitätseingeschränkte Personen ab Januar 2024 [siehe Box unten «Worum es beim Fahrdienst barrierefreies Reisen (Shuttle) geht»] publiziert; dies ist gemäss Beschaffungsgesetz (BöB) für Aufträge dieser Grösse vorgesehen.

Nun zeigt sich: Es sind zu wenig Angebote eingegangen, um diese Fahrdienste schweizweit anbieten zu können. Die SBB geht davon aus, dass die in der Ausschreibung vorgegebenen Bedingungen schwierig umzusetzen sind, insbesondere die geforderte Frist von zwei Stunden innerhalb derer ein Fahrdienst angeboten werden muss. Deshalb will die SBB gemeinsam mit ihren ÖV-Partnern nun gezielt vorgehen und die Aufträge freihändig vergeben. Sie bricht daher die laufende Simap-Ausschreibung ab: beschaffungsrechtlich bedeuten zu wenige Angebote, dass keine wirtschaftliche Beschaffung möglich ist. Nach Ablauf der zwanzigtägigen Beschwerdefrist wird die SBB in Zusammenarbeit mit ihren ÖV-Partnern gezielt auf potenzielle Anbieter von Fahrdiensten zugehen.

Die SBB setzt nach wie vor alles daran, dass sie das Angebot für ihre mobilitätseingeschränkten Kund:innen in der geforderten Frist und Qualität sicherstellen kann. Sie ist zuversichtlich, dass die Fahrdienste ab Anfang 2024 überall dort angeboten werden können, wo Bahnhöfe und Haltestellen noch nicht barrierefrei zugänglich sind und keine Standard-Ersatzlösungen angeboten werden können.

Worum es beim Fahrdienst barrierefreies Reisen (Shuttle) geht
Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) soll der öffentliche Verkehr ab Anfang 2024 barrierefrei sein. An einigen der Bahnhöfe und Haltestellen, die zu diesem Zeitpunkt nicht barrierefrei zugänglich sein werden, kann keine Standard-Ersatzlösung (wie z.B. Hilfestellung durch das Personal) angewendet werden. Mobilitätseingeschränkten Personen soll die Reise von diesen Bahnhöfen und Haltestellen zu einem barrierefreien Bahnhof beziehungsweise einer barrierefreien Haltestelle oder umgekehrt mit einem Fahrdienst (Shuttle) ermöglicht werden.

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Text-QuelleSBB CFF FFS
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
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