Bundesrat schlägt Massnahmen zur Verstärkung bestehender Förderprogramme für nachhaltige Mobilitätslösungen vor

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 den Bericht «Zukunftsfähige Mobilität ermöglichen» verabschiedet. Dieser erfüllt das Postulat 19.4052 der FDP-Liberale Fraktion. Er zeigt, dass es bereits eine Vielzahl an Förderinstrumenten gibt, mit denen die im Postulat vorgeschlagenen Pilotregionen für die Erprobung von nachhaltigen Mobilitätslösungen gefördert werden können. Der Bericht schlägt fünf Massnahmen vor, um die Wirkung der bestehenden Förderinstrumente zu verstärken.

Der Bericht enthält einen Überblick über 14 bestehende Förderinstrumente der fünf Bundesämter für Raumplanung (ARE), Umwelt (BAFU), Energie (BFE), Verkehr (BAV) und Strassen (ASTRA), die potenziell für die Förderung von Pilotregionen zur Erprobung von nachhaltigen Mobilitätslösungen genutzt werden können. Die Finanzierung von Projekten kann dabei in den meisten Fällen im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) erfolgen. Es gibt damit bereits zahlreiche Instrumente des Bundes, welche die Dekarbonisierung der Transporte abdecken. Parallel dazu haben viele Kantone eigene Initiativen zur Entwicklung einer kohlenstoffarmen Mobilität entwickelt.

Die Schwächen der bestehenden Förderung liegen in der fehlenden langfristigen Unterstützung von vielversprechenden Projekten, der relativ begrenzten Finanzierung der Mehrkosten für die Entwicklung einer Technologie bis zur Marktreife oder eines innovativen Konzepts sowie im möglicherweise zu geringem Bekanntheitsgrad der Förderprogramme und dem Austausch zwischen ihnen. Der Bericht schlägt deshalb fünf Massnahmen vor, um diese Schwächen zu beheben und die Wirkung der bestehenden Programme zu verstärken:

  • Massnahme 1: Einrichtung einer Online-Plattform, die potenziellen Projektträgern einen Überblick über die Fördermittel für die Dekarbonisierung der Mobilität bietet. Eine solche Plattform kann auch auf kantonale und kommunale Förderprogramme hinweisen.
  • Massnahme 2: Die Förderinstrumente werden weniger fragmentiert und komplementär zueinander ausgestaltet. Dafür werden der systematische Austausch zwischen den Programmleitenden gefördert, gemeinsame Ausschreibungen durchgeführt und Programme zusammengelegt.
  • Massnahme 3: Die prioritären Förderthemen werden regelmässiger im Lichte der neuesten technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen überprüft, um mit den Herausforderungen der sehr dynamisch voranschreitenden Energietransition Schritt zu halten.
  • Massnahme 4: Damit beim Unterstützungsentscheid konsolidierte, mittelfristig ausgerichtete Projektpläne oder sogar Vorstudien vorliegen, können diese unter bestimmten Bedingungen mitfinanziert werden. So können die aussichtsreichsten Projekte leichter identifiziert, die Qualität der Ergebnisse verbessert und so eine längerfristige Unterstützung – im besten Fall bis zur praktischen Umsetzung – gewährt werden.
  • Massnahme 5: Viele der bestehenden Förderinstrumente fokussieren auf die Entstehungsphase von Innovationen. Um die Projektergebnisse interessierten privaten und öffentlichen Organisationen aktiv zugänglich zu machen und die Akteure so zu verbinden, wird beim Bund eine Plattform eingerichtet.

Die fünf Massnahmen können innerhalb des bestehenden gesetzlichen Rahmens und Budgets umgesetzt werden.


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