Erneute Niederlage für das Projekt Gateway-Basel-Nord vor Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesamt für Verkehr muss beim GBN nochmals über die Bücher. Die Parteirechte von Swissterminal wurden mehrfach verletzt.

Erneute Niederlage für das Bundesamt für Verkehr (BAV) vor dem Bundesverwaltungsgericht. Im Zusammenhang mit dem umstrittenen Finanzierungsbeitrag des Bundes an das zweifelhafte Projekt Gateway Basel Nord (GBN) hat das BAV die Parteirechte von Swissterminal gleich mehrfach verletzt. Deshalb weist das Bundesverwaltungsgericht die Sache bereits zum zweiten Mal zur Neubeurteilung an das BAV zurück.

Für Swissterminal-Präsident Roman Mayer ist klar:

«Jetzt ist es Zeit für einen Marschhalt. Das Projekt muss grundlegend neu beurteilt werden. Es braucht kein Gateway Basel Nord.»

Das umstrittene GBN-Vorhaben für einen riesigen Terminal zum Container-Umschlag im Import-Exportverkehr mit der Schweiz mitten in Basel steht auch rechtlich auf zweifelhaftem Grund. Mit Entscheid vom 19. Oktober 2023 hebt das Bundesverwaltungsgericht einmal mehr einen Entscheid des Bundesamts für Verkehr auf und schickt ihn zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück. Dabei geht es um den vom BAV bewilligten Finanzierungsbeitrag des Bundes im Umfang von insgesamt über CHF 115 Mio. zugunsten des Grossterminals.

Es ist in der Sache der GBN-Finanzierung durch den Bund bereits das zweite Mal, dass das Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid des BAV aufhebt und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückweist. Bereits im Oktober 2019 folgte das Bundesverwaltungsgericht einer Beschwerde von Swissterminal und hob zwei entsprechende Verfügungen des BAV auf. Damals wie heute ging es darum, dass das BAV die Parteirechte von Swissterminal verletzte und dem Privatunternehmen die nötige Akteneinsicht zu Unrecht verweigerte.

Nach dem Gerichtsentscheid 2019 erliess das BAV 2021 erneut zwei Verfügungen, ohne Swissterminal im rechtlich gebotenen Umfang Einsicht in die Akten, die dem BAV-Entscheid zu Grunde lagen, zu gewähren. Wiederum gelangte Swissterminal darauf mit Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Und wiederum geben die Richter dem Basler Privatunternehmen Recht.

Im jüngsten Entscheid stellt das Bundesverwaltungsgericht erneut fest, dass Swissterminal das rechtliche Gehör gleich mehrfach unrechtmässig verwehrt wurde. Erstens waren die nach dem ersten Gerichtsentscheid von 2019 vom BAV widerwillig geöffneten Akten nur sehr unvollständig. Zweitens liess das BAV bei der Offenlegung völlig unerwähnt, dass es in der Sache gleichzeitig noch zusätzlich ein Geheimdossier mit der Bezeichnung «AX» führte; selbstredend verweigerte das BAV Swissterminal jeglichen Einblick in dieses Dossier. Und drittens rügen die Verwaltungsrichter, dass im Zusammenhang mit der vom BAV ungewollten Akteneinsicht für Swissterminal in den Unterlagen Schwärzungen erfolgten, die viel zu weit gingen. Auch damit verletzte das BAV – so das Bundesverwaltungsgericht in seinem Entscheid – das rechtliche Gehör von Swissterminal. Die Kosten für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht auferlegen die Richter vollumfänglich der GBN AG.

Mit dem jüngsten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts steht erneut die zweifelhafte Rolle des BAV rund um das GBN-Vorhaben im Rampenlicht: Der Eindruck verstärkt sich, dass das BAV in der Sache nicht neutral, sondern einseitig parteiisch entscheidet. Problematisch sind die verschiedenen Hüte des BAV im ganzen Verfahren: So ist das BAV seit dem ersten Tag vehementer Befürworter des GBN-Projekts. Gleichzeitig erteilt es Bewilligungen und spricht Subventionen in Millionenhöhe. Und entscheidet im Streitfall erstinstanzlich. Das kann nicht gut gehen.

Für Swissterminal-Präsident Roman Mayer ist deshalb klar:

«Jetzt ist es Zeit für einen Marschhalt. Das BAV muss seine Rolle im ganzen Verfahren grundsätzlich überdenken. Das Projekt muss grundlegend neu beurteilt werden. Es braucht kein Gateway Basel Nord.»

Für die Realisierung der GBN-Pläne fehlen weiterhin wichtige Voraussetzungen: Einerseits sind die zentralen juristischen Fragen zur Rechtmässigkeit des Projektes und des damit verbundenen staatlichen Eingriffs in einen heute primär von privaten Unternehmen getragenen Markt, der bestens funktioniert, nach wie vor ungeklärt. Andererseits gibt es auch keine Notwendigkeit für ein solches GBN-Vorhaben. Tatsächlich sind die Bedarfsprognosen für den Containerumschlag, die dem GBN-Projekt zu Grunde liegen, völlig veraltet und viel zu hoch. Schliesslich ist das Vorhaben auch nicht fix an einen Standort gebunden – schon gar nicht mitten in Basel und mitten in einem Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung.

Swissterminal – ein Schweizer Unternehmen, das sich mehrheitlich im Familienbesitz befindet – wehrt sich seit 2012 gegen das gigantische GBN-Vorhaben, hinter dem namentlich die SBB und das BAV stehen. Einerseits verliert Swissterminal bei der Realisierung von GBN ab 2029 seinen eigenen Standort für den Containerumschlag im Rheinhafen Kleinhüningen. Andererseits wird das Unternehmen, das heute in den Basler Rheinhäfen rund ein Viertel aller Container umschlägt und mit weiteren Standorten in der Schweiz und im grenznahen Elsass schweizweit Marktführer im Containerumschlag ist, durch das GBN-Projekt in seiner Existenz bedroht. Heute beschäftigt Swissterminal rund 150 Mitarbeitende. Am 12. Oktober 2023 reichte Swissterminal beim Bundesverwaltungsgericht auch Beschwerde gegen die vom BAV im September 2023 erteilte Plangenehmigung für die erste Etappe des GBN-Projektes ein. Dieses Verfahren ist hängig.


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Text-QuelleSwissterminal
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