BAV: Anhörung zum Sachplan Verkehr, Teil Unterirdischer Gütertransport [aktualisiert]

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 1. Februar 2024 veröffentlicht.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) haben am 1. Februar 2024 die Anhörung zum Sachplan Verkehr, Teil Unterirdischer Gütertransport, eröffnet. Damit erhalten die betroffenen Kantone Gelegenheit, zur geplanten Infrastruktur von Cargo sous terrain Stellung zu nehmen. Ab 1. März können sich die Gemeinden und die betroffene Bevölkerung dazu äussern.

Die privatrechtliche Cargo sous terrain AG plant den Bau eines unterirdischen Tunnelsystems für den Gütertransport. Mit dem Bundesgesetz über den Unterirdischen Gütertransport, das am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, hat der Bund die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen. Finanzierung, Bau und Betrieb erfolgen durch Private.

Weil Cargo sous terrain (CST) relevante Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat, hat das BAV im Sachplan Verkehr einen neuen Teil Unterirdischer Gütertransport (SUG) erarbeitet. Darin werden die raumplanerischen Interessen zwischen CST, Bund und Kantonen abgestimmt. Der SUG, der vorerst nur die erste Teilstrecke von Härkingen nach Zürich betrifft, enthält die Linienführung der unterirdischen Güterverkehrsstrecke sowie die Eckwerte der Verteilzentren. Die betroffenen Kantone Bern, Solothurn, Aargau und Zürich verankern die Standorte dieser Verteilzentren zusätzlich in ihren Richtplänen.

Das BAV hat in Zusammenarbeit mit dem ARE am 1. Februar 2024 die Anhörung der Kantone zum SUG eröffnet. Die Anhörung der Gemeinden sowie die Information und Mitwirkung der Bevölkerung wird von den Kantonen organisiert und findet von März bis Mitte Mai statt. Nach der Anhörung wird der SUG unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen bereinigt und anschliessend dem Bundesrat zum Entscheid vorgelegt.

Stellungnahme CST: Jetzt haben die Kantone das Wort 
Der Bund hat die Anhörung der Kantone zum Sachplan Verkehr, Teil «Unterirdischer Gütertransport», lanciert. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur privat finanzierten Projektrealisierung von Cargo sous terrain (CST). Mit CST erhält die Schweiz ab 2031 ein übergreifend vernetztes Gesamtlogistiksystem, welches die Lebensqualität steigern hilft.

In einem Sachplan definiert der Bund die Leitlinien für schweizweite raumplanerische Vorhaben. Er ist für die Kantone relevant, da deren Behörden zur Umsetzung verpflichtet sind. Der Teil «Unterirdischer Gütertransport» im Sachplan Verkehr definiert die Grundlagen zur Realisierung von Cargo sous terrain (CST). Er zeigt, wie CST ins Siedlungsgebiet und in die Landschaft eingefügt werden kann. Das Bundesamt für Verkehr führt in einem ersten Schritt eine Anhörung der Kantone durch. Später werden die Kantone auch die Bevölkerung und die Gemeinden einbeziehen.

Was technisch klingt, ist für das Generationenprojekt CST von eminenter Bedeutung: Mit dem Sachplan startet die erste Stufe eines umfassenden Bewilligungsverfahrens, das schliesslich den Bau der ersten Teilstrecke des CST-Netzes von Härkingen bis Zürich-Flughafen ermöglichen wird. Der Sachplan zeigt den Planungskorridor für die Linienführung des Tunnels und weitere baubedingte Planungszonen. Auch ein ausführlicher Umweltverträglichkeitsbericht ist Teil der Anhörungsunterlagen. Dieser stellt sicher, dass die natürlichen Ressourcen wie Landschaft, Grundwasser und Ackerland geschont werden. Zu den Grundlagen von CST gehört eine engagierte Nachhaltigkeitsstrategie zugunsten von Umwelt und Klima.

Nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität

Das Projekt CST schafft eine neue Versorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur zugunsten der gesamten Schweiz, um die Lebensqualität für künftige Generationen zu sichern. Das privat finanzierte Güter- und Warentransport-System entlastet Strasse und Schiene, ermöglicht die Entwicklung von integrierten Wohn-, Arbeits- und Grünzonen und unterstützt damit die Ziele von Gemeinden und Allgemeinheit. Mit dem neuen Trassee für Gütertransporte schafft CST auch Voraussetzungen für wirksamen Klimaschutz, weil es das CO2-ärmste Transportszenario der Zukunft ermöglicht. Gemäss einer kürzlich durchgeführten Lebenszyklusanalyse weist CST eine deutlich tiefere Umwelt- und Klimabelastung aus als der Strassentransport, auch in einer Zukunft mit neuen LKW-Antriebsarten. 

Enge Abstimmung mit Behörden 

CST steht für Kollaboration und hat die bisherige Planung in enger Abstimmung mit den Behörden auf allen Stufen (Bund, Kantone und Gemeinden) erstellt. Insbesondere die Standortkantone entlang der ersten Teilstrecke – Solothurn, Aargau und Zürich – werden dem Bund nun ihre offiziellen Stellungnahmen zum vorgelegten Planungsstand abgeben, bevor der Bundesrat schliesslich eine überarbeitete Fassung des Sachplans in Kraft setzen wird. Aufbauend darauf wird das Projekt im Rahmen der kantonalen Richtpläne weiter verfeinert. So bleibt CST auch für die weiterführende Projektentwicklung mit den Behörden im engen Austausch. Alle Planungsphasen sind begleitet von öffentlichen Dialogveranstaltungen über unterschiedliche Plattformen on- und offline, bei denen CST über das Projekt informiert, das Gespräch sucht und Anliegen aufnimmt.

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