Volksinitiative «Gratis ÖV für Züri» – Stadtrat beantragt Ungültigerklärung

Der Stadtrat von Zürich beantragt dem Gemeinderat, die Volksinitiative «Gratis ÖV für Züri» für ungültig zu erklären, da sie nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar ist und eine teilweise Umsetzung den Zweck der Initiative nur am Rand erfüllen könnte.

Die Überprüfung der Initiative ergab, dass sie in mehrfacher Hinsicht nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar ist. Eine allgemeine Unentgeltlichkeit des öffentlichen Verkehrs auf kommunaler Ebene ist nicht vereinbar mit der Bundesverfassung. Diese hält als Grundsatz fest, dass die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die Preise gedeckt werden, die die Nutzerinnen und Nutzern bezahlen. Vergünstigungen oder eine Tarifbefreiung für bestimmte Personenkategorien sind mit diesem Grundsatz zwar vereinbar. Das Bundesrecht verlangt jedoch auch, dass Verkehrsunternehmen die Kundinnen und Kunden in Sachen Tarife gleich behandeln. Im Kanton Zürich wird dies mit dem einheitlichen Tarif des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) gewährleistet. Würden Personen mit Wohnsitz in der Stadt teilweise von der Tarifpflicht ausgenommen oder ihnen Vergünstigungen zugestanden, so käme dies einer Ungleichbehandlung gegenüber den Personen mit Wohnsitz im übrigen Kanton gleich. Damit verstösst die Initiative gegen das Rechtsgleichheitsgebot. Darüber hinaus liesse sich das Kernanliegen der Initiative – die vollständige Kostenlosigkeit des öffentlichen Verkehrs für alle Kundinnen und Kunden auf Stadtgebiet – bei einer teilweisen Umsetzung nicht verwirklichen. Aus diesen Gründen beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, die Volksinitiative «Gratis ÖV für Züri» für ungültig zu erklären.

Ökologische Stossrichtung der Initiative

Die Volksinitiative «Gratis ÖV für Züri» wurde am 9. Februar 2021 mit 3080 gültigen Unterschriften eingereicht. Am 7. April 2021 stellte der Stadtrat das Zustandekommen der Volksinitiative fest. Sie verlangt, dass die Stadt die erforderlichen Massnahmen treffe, damit die Benutzung des öffentlichen Verkehrs auf Stadtgebiet, mindestens jedoch des durch die städtischen Verkehrsbetriebe betriebenen öffentlichen Verkehrs, kostenlos ist. Die Initiantinnen und Initianten wollen damit zum Erreichen des Netto-Null-Klimaziels und einer ökologischen Mobilität auf Stadtgebiet beitragen.


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Text-QuelleStadt Zürich
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