Finanztechnische Anpassung verschiedener Bahn-Kredite

An seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat Bahnausbau-Kredite erhöht, um die aufgelaufene Teuerung und Mehrwertsteuer zu finanzieren. Gleichzeitig hat er eine Tranche von 140 Millionen Franken aus dem NEAT-Kredit formell freigegeben. Die Endkosten der Bahn-Ausbauten bleiben unverändert.

Die Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Erstellern zum Bau der grossen Eisenbahnausprojekte sind vor mehreren Jahrzehnten abgeschlossen worden. Die Kosten wurden zum damaligen Preisstand und ohne Mehrwertsteuer vereinbart. Die Kredite werden im Rahmen eines standardisierten Routineprozesses regelmässig angepasst, um die aufgelaufene Teuerung und Mehrwertsteuer zu decken.  

An seiner Sitzung vom 17.12.2021 hat der Bundesrat die Verpflichtungskredite für den Ausbauschritt 2025, das Programm «Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur» (ZEB), die Anschlüsse ans ausländische Hochgeschwindigkeitsnetz, die NEAT und den 4-Meter Korridor um total 650 Millionen Franken erhöht. Zudem hat der Bundesrat eine Tranche von 140 Millionen aus dem beschlossenen Verpflichtungskredit für die Gotthard-Achse der NEAT freigegeben. Die Endkosten der einzelnen Projekte verändern sich dadurch nicht. Die Finanzierung erfolgt über den Bahninfrastrukturfonds (BIF).

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Text-QuelleDer Bundesrat
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