BAV grenzt Auslegung von Subventions-Vorschriften ein

Bei einigen subventionsrechtlichen Vorschriften existiert für die Umsetzung ein gewisser Ermessensspielraum. Zu verschiedenen wichtigen Punkten hat das BAV nun Richtlinien erarbeitet. Diese helfen den Transportunternehmen bei der Auslegung der Vorschriften. Damit setzt das BAV eine weitere Massnahme im Nachgang zum «Fall Postauto» um.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat Anfragen zur korrekten Interpretation der subventionsrechtlichen Vorschriften bisher einzelfallweise beantwortet. Im Nachgang zum «Fall Postauto» hat sich gezeigt, dass die Transportunternehmen vom BAV präzise und systematisierte Anweisungen zur Auslegung der subventionsrechtlichen Vorschriften wünschen. Deshalb erarbeitet das BAV unter Einbezug der Kantone und Transportunternehmen eine sogenannte «Guidance», daher eine Serie von Richtlinien zu den einzelnen interpretationsbedürftigen Themen.

Die ersten Richtlinien sind nun bereit für die Vernehmlassung bei den betroffenen Kreisen. Bereits in Anhörung ist die Richtlinie zu den konzerninternen Verrechnungspreisen. In den nächsten Wochen werden auch die Richtlinien zu den stillen Reserven, zur Mindestgliederung der Kalkulationsstruktur für Plan- und Ist-Rechnungen und zur Finanzierung von Investitionen abgegoltener Seilbahnen in die externe Anhörung gehen. Nach der Bereinigung werden die Richtlinien auf der Internetseite des BAV publiziert, und die betroffenen Unternehmen werden informiert.

Weitere Richtlinien in Erarbeitung

Richtlinien zu weiteren Themen wie etwa zur Anrechenbarkeit von Kosten im Regionalen Personenverkehr und in der Infrastruktur oder zu Nebenerlösen und Nebengeschäften befinden sich in Erarbeitung. Die Guidance bzw. die Richtlinien sind von allen Transportunternehmen anzuwenden, die in subventionierten Sparten tätig sind, daher im Regionalen Personenverkehr, in der Eisenbahninfrastruktur oder in weiteren bestellten Verkehrsangeboten.

Die Guidance bzw. die Richtlinien ergänzen die anderen Massnahmen, welche das BAV im Nachgang zum «Fall Postauto» umgesetzt hat. Dazu gehört beispielsweise die Präzisierung bzw. Anpassung bestimmter rechtlicher Bestimmungen oder ein neuer Controlling-Kreislauf. Mit den Anpassungen stellt der Bund sicher, dass er die Unternehmen bei ihrem Auftrag, die Subventionen gesetzeskonform zu verwenden, möglichst gut begleiten kann.

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