Unterirdische Gütertransportanlagen: Gesetz für Bewilligungsverfahren liegt nun vor

Am 1. August 2022 tritt das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 beschlossen. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für das privat finanzierte Güterverkehrsprojekt Cargo sous terrain. Gleichzeitig hat der Bundesrat zwei Anhänge von Verordnungen angepasst, welche für die Umsetzung nötig sind.

Im Dezember 2021 hat das Parlament das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport beschlossen. Dieses schafft die Voraussetzungen, damit das privatwirtschaftlich initiierte Projekt Cargo sous terrain (CST) bewilligt werden kann. Da die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, kann das Gesetz in Kraft gesetzt werden. Dies erfolgt auf den 1. August 2022, wie der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 entschieden hat.

Zudem hat er die Anhänge der Verordnungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Geoinformation angepasst. Das ist nötig, weil die unterirdische Gütertransportanlage als eigenständiger Bereich in den Sachplan Verkehr aufgenommen wird. Auf diese Weise können die raumplanerischen Interessen zwischen der Betreiberin CST sowie den Kantonen und dem Bund koordiniert werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens.

Mit Cargo sous terrain ist ein unterirdischer Tunnel zwischen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz geplant, der den Warentransport erleichtert.


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Text-QuelleBAV
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
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