TGV Lyria: Trotz Einführung der Quarantänepflicht in der Schweiz werden zwei Drittel des Angebots beibehalten

Infolge des Entscheids des Bundesrates, für Reisende aus bestimmten französischen Regionen, darunter die Region Île-de-France, eine Quarantänepflicht einzuführen, veröffentlicht TGV Lyria einen neuen Fahrplan, der am Montag, den 28. September 2020 in Kraft tritt. Auch wenn mit einem Rückgang der Fahrgastzahlen gerechnet wird, will TGV Lyria ein ausreichend dichtes Mobilitätsangebot nach Paris aufrechterhalten. Die Anzahl der Verbindungen zwischen den beiden Ländern wird bis zum 12. Dezember 2020 auf 11 Hin- und Rückfahrten täglich und damit auf 65% des ursprünglichen Angebots reduziert:

  • 4 Hin- und Rückfahrten Genf <> Paris
  • 3 Hin- und Rückfahrten Lausanne <> Paris über Dijon, dies entspricht sämtlichen Verbindungen auf dieser Strecke
  • 4 Hin- und Rückfahrten Zürich <> Paris über Basel (davon 1 Paris > Zürich mit Anschluss nach Basel)

Einzelheiten zum Fahrplan finden Sie hier.

TGV Lyria strebt nach maximaler Kundennähe und steht den Fahrgästen bei ihren notwendigen Reisen und insbesondere Geschäftsreisen zur Seite. «Für Reisen nach Paris sind bestimmte Ausnahmefälle vorgesehen und wir müssen den Mobilitätsbedürfnissen dieser Reisenden gerecht werden», so Fabien Soulet, CEO von TGV Lyria. In einer Mitteilung vom 11. September 2020 schreibt das Bundesamt für Gesundheit: «Von der Quarantänepflicht befreit sind zudem Personen, die aus beruflichen oder medizinischen Gründen notwendig und unaufschiebbar in ein Risikogebiet reisen müssen. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt im Ausland nicht mehr als fünf Tage dauert und ein Schutzkonzept erstellt und umgesetzt wird.»

Zudem bedient TGV Lyria mehrere Städte in Regionen, die nicht als Risikogebiete gelten, wie die Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Bourgogne-Franche-Comté und Grand Est. Das bedeutet, dass beispielsweise der Bahnverkehr nach Dijon (ab Lausanne und Zürich/Basel) keinen Einschränkungen unterliegt. «Wir wollen die Verbindungen in diese Regionen, die als grüne Zonen eingestuft sind, sowie den Bahnverkehr zwischen diesen Regionen und der Region Île-de-France aufrechterhalten, da diese Strecken nicht von der Quarantäneregelung in der Schweiz betroffen sind», fügt Fabien Soulet hinzu.

Kostenlose Rückerstattung

Um den Reisenden in dieser Zeit der Unsicherheit ein Höchstmass an Flexibilität zu bieten, verlängert TGV Lyria seine kommerziellen Massnahmen bis zum 1. November – alle Billette können kostenlos umgetauscht oder rückerstattet werden. Die Rückerstattung erfolgt über den Vertriebskanal, der beim Billettkauf gewählt wurde – weitere Informationen auf der Seite Verkehrsinformationen.

Hygienemassnahmen

Im Einklang mit den jeweiligen staatlichen Vorgaben in Frankreich und der Schweiz gelten zum Schutz von Reisenden und Zugpersonal Hygienemassnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19.

  • Maskenpflicht – Zum Schutz von Zugpersonal und Kunden müssen alle Reisenden (ab einem Alter von 11 Jahren) an Bord der Züge eine Maske tragen. Alle Zugbegleiter tragen während der Fahrt Masken. Es liegt in der Verantwortung der Fahrgäste, eigene Masken mitzubringen.
  • Händewaschen – An Bord der Züge werden die Wasser- und Seifenvorräte in den Toiletten regelmässig vom Zugchef kontrolliert.
  • Desinfektion der Züge – Die Züge werden vermehrt gereinigt und mit einem viruziden Mittel desinfiziert, zusätzlich wird bei Infektionsverdacht an Bord des Zuges ein umfassendes Desinfektionsverfahren durchgeführt.

Zudem wird die Luft an Bord der TGV Lyria-Züge durch die Zufuhr von gefilterter Aussenluft alle neun Minuten vollständig ausgetauscht.

Entwicklung des Fahrplans verfolgen

Um optimal über die Entwicklung des Bahnverkehrs und der Services informiert zu sein, wird den Reisenden empfohlen, den Newsletter und die Verkehrsinformationen zu abonnieren.

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Text-QuelleTGV Lyria
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
Aus der Bahnonline.ch-Redaktion. Zugesandte Artikel und Medienmitteilungen, welche von der Redaktion geprüft und/oder redigiert wurden.

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