VBZ-Fahrzeuge vorerst ohne Beflaggung unterwegs

Ursprünglich publiziert:

Mit der Beflaggung ihrer Fahrzeuge werben die VBZ für besondere Anlässe. Weil beim Anbringen der Fahnen auf den Fahrzeugdächern die geltenden Arbeitssicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden können, verzichten die VBZ bis auf Weiteres auf diese Tradition.

Die Sicherheit der Kundinnen und Kunden und ihrer Mitarbeitenden hat für die VBZ Priorität. Aus diesem Grund werden Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst und verbessert.

Das gilt auch für die Sicherheitsvorschriften bei der Beflaggung von VBZ-Fahrzeugen. Die geltenden Vorgaben der Suva können die VBZ mit der Art und Weise, wie sie die Fahnen bisher angebracht haben, nicht mehr vollumfänglich einhalten.

Bis auf Weiteres verzichten die VBZ aus Gründen der Arbeitssicherheit auf die traditionelle Beflaggung der Fahrzeuge. Sie nehmen das zum Anlass, ihr Beflaggungskonzept grundsätzlich zu überprüfen.

Dabei werden sichere Alternativen zur Anbringung von Fahnen und die entsprechenden Kosten evaluiert. Es sollen aber auch neue Ideen gesucht werden, die dem feierlichen Charakter der Anlässe ebenso gut Rechnung tragen. Dazu wird dieses Jahr ein Ideenwettbewerb ausgerufen, an dem sich die Bevölkerung mit ihren Ideen einbringen kann.

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Text-QuelleVBZ
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