BAV eröffnet Mitwirkung zur Überarbeitung verschiedener technischer Regelwerke

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 16. Mai 2023 die Mitwirkung zur Revision verschiedener technischer Regelwerke gestartet.

Mit der «Revisionsrunde 2024» will das BAV die Regelwerke der Eisenbahnen sowie untergeordnete rechtliche Vorgaben für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrs aktualisieren. Es hat hierzu die Mitwirkung gestartet. Unter anderem soll präzisiert werden, in welchem Rahmen die Zugänglichkeit von Bahnhöfen für Menschen mit Beeinträchtigung zusätzlich durch den Einbau von Liften verbessert werden kann.

Mit der «Revisionsrunde 2024» will das BAV zudem die Zahnradbahnen verpflichten, ältere Fahrzeuge mit einem zweiten technischen System zur Überwachung der Geschwindigkeit nachzurüsten.

Ein weiterer Aspekt der Regelwerksrevision ist die Aktualisierung der Vorgaben für das Bremsen bei Normalspurzügen. Darüber hinaus enthält das Revisionspaket die Übernahme verschiedener europäischer Regelungen sowie Aktualisierungen in anderen technischen Bereichen.

Das BAV sieht vor, die neuen Regelungen per 1. Juli 2024 in Kraft zu setzen.


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