Als Massnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus gilt in der Schweiz eine Sperrstunde ab 23:00 Uhr. In Abstimmung mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und den Kantonen stellen die Transportunternehmen aus diesem Grund die Nachtnetze ein, die jeweils am Wochenende in den frühen Morgenstunden betrieben werden. Nicht betroffen von der Massnahme sind die regulären Spätverbindungen.

In der Schweiz stellen die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs ab dem kommenden Wochenende (6. auf 7. November 2020) die Nachtnetze ein. Es handelt sich um die öV-Angebote, die in vielen Städten oder Agglomerationen jeweils in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag zusätzlich zum ordentlichen Tagesangebot betrieben werden. Die Einstellung ist eine Massnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus und erfolgt in Abstimmung mit den Bestellern des Nachtangebots (Bund und Kantone), dem Bundesamt für Verkehr (BAV) sowie den Systemführerinnen SBB (Schiene) und Postauto (Strasse). Der Entscheid stützt sich auf die Vorgabe des Bundesrates vom 28. Oktober 2020, der eine Sperrstunde ab 23:00 Uhr angeordnet hat. Dadurch bleibt die Nachfrage nach einem Nachtangebot aus. Einige Nachtnetze (z.B. Moonliner, Nachtstern) haben ihren Betrieb bereits eingestellt. Andere wurden seit der ersten Corona-Welle nicht wieder in Betrieb genommen (ZVV-Nachtnetz).

Die Einstellung des Nachtangebots erfolgt vorerst unbefristet. Die Wiederaufnahme hängt von den Vorgaben des Bundesrates zu den Bereichen Sperrstunde und Nachtleben ab. Die Anschlüsse nach Ankunft der letzten Züge des Fahrplanes sind sichergestellt. Diese werden häufig von Berufstätigen mit einer späten Schicht (bspw. Pflegeberufe) benutzt. Die Verbindungen sind alle im Online-Fahrplan aufgeführt.

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Text-QuelleSBB CFF FFS
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
Aus der Bahnonline.ch-Redaktion. Zugesandte Artikel und Medienmitteilungen, welche von der Redaktion geprüft und/oder redigiert wurden.

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