Verkehrskommission will klare rechtliche Voraussetzung für den Bau einer unterirdischen Gütertransportanlage

Mit dem neuen Bundesgesetz zum unterirdischen Gütertransport (20.081) sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen für den unterirdischen Transport von kleinteiligen Gütern zwischen Produktionsstandorten und städtischen Zentren geschaffen werden. Nach einer Anhörung der wichtigsten Akteure verlangt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) weitere Abklärungen der Verwaltung.

Die Aktiengesellschaft Cargo sous terrain plant bis 2045 ein unterirdisches Transportsystem für kleinteilige Güter. Die Finanzierung dieses Netzes, für welches eine Gesamtlänge von ungefähr 500 Kilometern vorgesehen ist, liegt bei Cargo sous terrain. Vertreter der Aktiengesellschaft und der öffentlichen Transportunternehmen haben in einer Anhörung ihre Position dargelegt.
Die innovative Idee von Cargo sous terrain stiess in der Kommission auf viele Sympathien. Da es sich um ein strategisches Projekt von grosser Tragweite und mit vielen Bezugspunkten zur Verkehrs-, Finanz- und Raumentwicklungspolitik in der Schweiz handelt, wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung vertiefender Unterlagen beauftragt. So sollen die Perspektiven für eine nachhaltige Finanzierung ohne Folgen für die öffentliche Hand, eine Übersicht über die anstehenden Planungsprozesse, eine Einbettung in eine verkehrspolitische Gesamtperspektive bis 2050 und eine optimale Wahrung der Interessen der Grundeigentümer in einem Bericht präsentiert werden.
Die Kommission wird die Beratung der Vorlage voraussichtlich an ihrer Sitzung von Mitte April 2021 wieder aufnehmen.


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