Der Bundesrat hat beschlossen, die Maskenpflicht im Freien per 26. Juni 2021 aufzuheben. Damit müssen Reisende auf Perrons von Bahnhöfen, an Haltestellen sowie auf Sesselbahnen und Schiffsdecks keine Masken mehr tragen. Die Maskenpflicht gilt jedoch weiterhin in allen Transportmitteln des öffentlichen Verkehrs sowie in geschlossenen Räumen der Bahnhöfe. Mit der Aufhebung der Homeoffice-Pflicht rechnet die ÖV-Branche mit einem weiteren Anstieg der Fahrgastzahlen.

Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage hat der Bundesrat am Mittwoch, 23. Juni 2021, entschieden, die Maskenpflicht im Freien aufzuheben. Dies betrifft auch den öffentlichen Verkehr: Die Maskenpflicht wird schweizweit auf sämtlichen Perrons (unterirdisch und ebenerdig) sowie an Haltestellen inklusive der Unter- und Überführungen aufgehoben. Auch auf offenen Sesselbahnen und Schiffsdecks müssen keine Masken mehr getragen werden. Zu den Aussenräumen werden auch Hallen und Ladenpassagen gezählt, die mindestens auf zwei Seiten grossflächige Öffnungen aufweisen.

Der Bundesrat hat die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt. Die ÖV-Branche geht davon aus, dass mit dieser Lockerung mehr Berufspendlerinnen und -pendler unterwegs sein werden. Im Freizeitverkehr ist bereits ein Anstieg der Fahrgastzahlen feststellbar. Die ÖV-Unternehmen sind bereit. Mit der Inbetriebnahme der Nachtnetze am ersten Juli-Wochenende wird wieder der gesamte ÖV-Fahrplan gefahren. Wer sich ans Schutzkonzept hält, reist sicher und nachhaltig mit dem ÖV zur Arbeit und in der Freizeit.

Maskenpflicht in Fahrzeugen und Innenräumen gilt weiterhin uneingeschränkt

Die Maskenpflicht ab 12 Jahren besteht nach wie vor in allen Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs sowie in geschlossenen Räumen innerhalb der Bahnhöfe – auch für geimpfte und genesene Personen. Als Innenräume gelten neben Reisezentren und Wartesälen auch Shoppingbereiche in Untergeschossen. In den Innenräumen von Schiffen müssen ebenfalls weiterhin Schutzmasken getragen werden. Gleich bleibt auch die Regel zur vordersten Türe in Bussen: Sie wird nur für den Ticketverkauf sowie für Menschen mit Sehbehinderungen geöffnet.

Die Verordnung des Bundesrats tritt am Samstag, 26. Juni 2021, in Kraft und gilt bis auf Weiteres.

Die Mitarbeitenden mit Kundenkontakt machen Kundinnen und Kunden, welche in den Transportmitteln oder Innenräumen keine Masken tragen, auch nach dem Lockerungsschritt auf die geltende Maskenpflicht aufmerksam. Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, kann aufgefordert werden, das Verkehrsmittel bei der nächsten Station bzw. das Bahnhofsgelände zu verlassen.

Informationskanäle werden angepasst

Die Bestimmungen des Schutzkonzepts für den öffentlichen Verkehr behalten weiterhin ihre Gültigkeit. In Abstimmung mit den Bundesämtern für Gesundheit (BAG) und Verkehr (BAV) werden die Systemführerinnen SBB und Postauto das Konzept gemäss den Entscheiden des Bundesrats anpassen und die Kundeninformation in den Bahnhöfen und an den Haltestellen aktualisieren.

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Text-QuelleSBB CFF FFS
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
Aus der Bahnonline.ch-Redaktion. Zugesandte Artikel und Medienmitteilungen, welche von der Redaktion geprüft und/oder redigiert wurden.

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