SBB: Datenschutz mit neuem Kundenfrequenz-Messsystem gewährleistet [aktualisiert]

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 20. Februar 2023 veröffentlicht.

Seit Jahren erfasst die SBB an grösseren Bahnhöfen die Anzahl Bahnhofnutzer:innen. Bei einem neuen Messystem bleibt der Datenschutz unverändert sichergestellt, es wird keine Gesichtserkennung eingesetzt. Die SBB steht mit dem EDÖB in Kontakt, dieser distanziert sich vom Artikel des K-Tipp zum Thema.

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In verschiedenen Medien – unter anderem im K-Tipp – war am 15. Februar 2023 über ein neues Kundenfrequenz-Messsystem zu lesen, das die SBB beschaffen will. Fakt ist: Die Daten werden anonymisiert erfasst, es findet keine Verknüpfung mit Personendaten statt und es wird keine Gesichtserkennung eingesetzt.

Die SBB steht mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) schon lange im Kontakt. Fakt ist: Es wird nichts beschafft und eingesetzt, dass nicht datenschutzkonform ist. Sie wird sämtlichen Forderungen des Datenschutzbeauftragten vor Einführung des neuen Systems nachkommen. Der EDÖB distanziert sich «in aller Form» vom Artikel des K-Tipp. Es stimmt nicht, dass der EDÖB erst durch den K-Tipp auf das Projekt aufmerksam wurde. Hingegen verlangt der EDÖB eine Datenschutzfolgen-Abschätzung, dieser Forderung wird die SBB selbstverständlich vor Einführung des neuen Systems nachkommen.

Die SBB hat bereits heute ein Kundenfrequenz-Messsystem im Einsatz. Seit mehr als zehn Jahren erfasst die SBB an grösseren Bahnhöfen in der Schweiz die Anzahl der Bahnhofbenutzer:innen. Dabei werden keine persönlichen Daten erfasst. Mit dem Kundenfrequenzmesssystem sind keinerlei Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich, der Datenschutz wird jederzeit sichergestellt.

Mit Hilfe der Zähldaten können Reinigungsintervalle, Informationsanzeigen, Sitzgelegenheiten und Verkaufsangebot optimiert und sich ändernden Benutzerzahlen und/oder -bedürfnissen angepasst werden. Auch können die Daten für die Dimensionierung von Durchgängen bei Umbauprojekten und für Personenflussstudien zur Vermeidung von Hindernissen und Engpässen genutzt werden.

Das neue Messsystem soll Gleiches leisten, aber aufgrund neuer technischer Möglichkeiten mit einer besseren Qualität und in einem höheren Detaillierungsgrad. Das bedeutet:

  • Mit den anonymisierten Zähldaten kann die SBB Bedürfnisse von Reisenden und Passant:innen besser erkennen.
  • Die SBB kann mit den anonymisierten Zähldaten den Service für Kund:innen verbessern und die Sicherheit in den Bahnhöfen weiter steigern.
  • Die SBB will das bereits heute eingesetzte System durch neue Technik ablösen, die Gleiches leisten soll, aber in besserer Qualität.
  • Die «Person-ID» hat nichts mit der Person zu tun, sondern ist eine rein technische Nummerierung. Sie lässt also keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Personen zu. Es gibt keine Verknüpfung mit Daten welche Rückschlüsse auf die Person zulassen, keine Verknüpfung mit SwissPass oder Mobile-Apps. Es wird keine Gesichtserkennung eingesetzt. Der Datenschutz ist gewährleistet.
  • In den Ausschreibungsunterlagen wird ausdrücklich verlangt, dass die Anbieter zu gewährleisten haben, dass sie das Datenschutzgesetz einhalten und beschreiben müssen, wie sie es tun.
  • Die SBB steht mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) schon lange im Kontakt. Fakt ist: Es wird nichts beschafft und eingesetzt, dass nicht datenschutzkonform ist. Sie wird sämtlichen Forderungen des Datenschutzbeauftragten vor Einführung des neuen Systems nachkommen.
Dienstleistungen wie sie die SBB in der Ausschreibung fordert, bietet beispielsweise die in Zollikofen ansässige Firma Xovis an. Das Unternehmen bietet neben Lösungen für Flughäfen und Einkaufszentren mit «Automatic passenger counting» ein für den öffentlichen Verkehr entwickeltes System an.

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Text-QuelleSBB CFF FFS
Mit Inhalten vonSandro Hartmeier
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
Aus der Bahnonline.ch-Redaktion. Zugesandte Artikel und Medienmitteilungen, welche von der Redaktion geprüft und/oder redigiert wurden.

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