Musikhören im Führerstand bei den VBZ

Die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ) lancieren in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern einen einjährigen Pilotbetrieb, der den Fahrdienstmitarbeitenden unter vorgegebenen Rahmenbedingungen das Musikhören im Führerstand erlaubt. Der Pilotbetrieb startet voraussichtlich nach den Sommerferien.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat 2012 eine Anfrage, im Tramführerstand Musik zu hören, abgelehnt. Diese Anfrage wurde 2021 wiederholt und das BAV hat in seiner neuen Antwort die Entscheidungskompetenz, ob im Strassenbahn-Führerstand Radiohören erlaubt ist, den betreffenden städtischen Verkehrsunternehmen übertragen. Darauf haben die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) einen einjährigen Pilotbetrieb gestartet, welcher im Sommer 2022 mit positiven Erfahrungen abgeschlossen wurde. Seither ist das Musikhören in den BVB-Tramführerständen definitiv zugelassen.

Daraufhin haben die VBZ mit ihren Sozialpartnern die Möglichkeiten ausgearbeitet, einen solchen Pilotbetrieb bei den VBZ einzuführen. Dieser wird nun mit klar definierten Vorgaben, die den sicheren Betrieb gewährleisten sowie die Bedürfnisse der Fahrgäste berücksichtigen, für ein Jahr eingeführt.

Dazu wird im Führerstand aller Trams und Busse der VBZ eine Halterung für Bluetooth-Lautsprecher installiert. Die Fahrdienstmitarbeitenden können zu einem günstigen Preis einen definierten Bluetooth-Lautsprecher erwerben und zum Musikhören im Führerstand nutzen.

Um das sichere Lenken des Fahrzeugs im Verkehr zu jeder Zeit zu gewährleisten, unterliegt der Pilotbetrieb klar definierten Vorgaben für die Fahrdienstmitarbeitenden. So ist das Musikhören bei begrenzter Lautstärke erlaubt, nicht jedoch das Hören längerer reiner Sprachbeiträge wie Podcasts oder Live-Übertragungen von Sportanlässen. Zudem gibt es Vorgaben bezüglich der Geräte, das Bedienen während der Fahrt und die Nutzung mit Kopf- oder Ohrhörer ist untersagt.

Der Pilotbetrieb soll dazu beitragen, die Zufriedenheit der Fahrdienstmitarbeitenden zu erhöhen und die VBZ als attraktive Arbeitgeberin zu stärken. Die VBZ beobachten den Verlauf des Versuchs und werden insbesondere auch die Reaktionen und Rückmeldungen ihrer Fahrgäste auswerten und danach entscheiden, ob das Musikhören im Führerstand definitiv eingeführt werden kann.

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Text-QuelleVBZ
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
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