Pro Bahn fordert eine Entschädigung der Reisenden infolge der Sperrung des Gotthardbasistunnels

Die Sperrung des Gotthard-Basistunnels infolge der Entgleisung vom 10. August 2023 führt in den kommenden Monaten zu massiv längeren Reisezeiten. Pro Bahn fordert deswegen volle Kulanz bei gebuchten Reisen und Entschädigungen für Tessin-Pendlerinnen und Pendler.

Wegen den Aufräumarbeiten der Unfallstelle ist der Gotthard-Basistunnel für den Personenverkehr gesperrt. Die Reisezeit zwischen der Deutschschweiz und dem Tessin und Italien verlängert sich deswegen bis auf weiteres um rund eine Stunde. Dies ist insbesondere für Pendlerinnen auf dieser Strecke ärgerlich und bedeutet bis zu 2 Stunden mehr Fahrzeit am Tag. Auch viele internationale Reisende kommen durch die Verlängerung der Reisezeit zu Schaden, indem sie ihre Reise nicht so wie geplant durchführen konnten oder indem ihre Reservationen im Ausland verfallen sind.

Pro Bahn Schweiz, die Interessenvertretung der Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs, hat sich deswegen am Mittwoch, 23. August in einem Brief an die ÖV-Tariforganisation Alliance Swisspass gewendet. Pro Bahn fordert darin eine Entschädigung für Pendler*innen auf der Gotthardstrecke. Personen, die im Tessin beziehungsweise südlich des Gotthards arbeiten oder wohnen und ein GA oder Streckenabo für die Gotthardstrecke besitzen, soll das Abo um einen Drittel der Laufzeit (maximal für die Dauer der Sperrung) verlängert werden. Auch eine Hinterlegung des entsprechenden Abos für die volle Dauer der Sperrung muss möglich sein. Beides ist einfach und unbürokratisch umsetzbar. Alternativ wäre eine entsprechende finanzielle Erstattung nötig.

Die Präsidentin von Pro Bahn Schweiz, Karin Blättler sagt dazu:

«Den betroffenen Kundinnen und Kunden muss jetzt entgegengekommen werden. Es kann nicht sein, dass treue Bahnreisende vergrault werden, weil die ÖV-Branche auf ihren Regeln für den Normalfall beharren.»

Für Reisende mit Einzeltickets fordert Pro Bahn, dass alle Tickets für Verbindungen im In- und Ausland, die durch die geänderten Fahrzeiten ihre Gültigkeit verloren haben, entweder vollständig vergütet werden oder allfällige Mehrkosten übernommen werden. Dies gilt sowohl für Tickets, die vor dem Unfall gekauft wurden, als auch für Tickets, die nach dem Unfall fälschlicherweise ausgegeben wurden.

Guido Schoch, Mitglied des Zentralvorstands von Pro Bahn Schweiz, präzisiert:

«Insbesondere bei Spartickets mit Zugbindung im In- oder Ausland ist heute ein Umtausch oft nicht möglich. Die ÖV-Branche muss jetzt kulant sein, egal wo ein Ticket gekauft wurde.»

Die bestehende Lösung für das GA Night (auf der Gotthardstrecke bereits ab 18 Uhr nutzbar) begrüsst Pro Bahn und fordert eine Weiterführung dieser Regelung bis zum Ende der Sperrung.

Desweiteren fordert Pro Bahn die SBB und Trenitalia auf, die weggefallenen internationalen Direktverbindungen so bald als möglich wiederherzustellen. Pro Bahn wird dazu auch das Gespräch mit den SBB suchen.

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Text-QuellePro Bahn Schweiz
Redaktionhttps://www.bahnonline.ch
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Kommentare

4 Kommentare

  1. Ich finde das braucht keine Entschädigung da nur ein paar wenige profitieren werden .
    Das ganze Desaster am Gotthard bezahlt sowieso der Steuerzahler!

  2. Legte man die Idee um auf den Strassenverkehr am Gotthard, welche Schlüsse wären da zu ziehen?
    Auf der Auto-BAHN erzeugen die Kunden selbst die verlängerte Reisezeit. Also, wer müsste auf der Strasse wen entschädigen?

  3. Eigentlich müsste der Fahrpreis jetzt einen Zuschlag erhalten. Es werden ja mehr Kilometer gefahren und was noch viel schwerer wiegt ist natürlich die wunderschöne Aussicht auf der Bergstrecke. Den Personen von proBahn könnte man ja die Fenster blickdicht zukleben.

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