BAV: Ausschreibung des künftigen Einzelwagenladungsverkehrs

0
SBB Cargo Spezialzug Tour de Suisse_SBB CFF FFS Gian Vaitl_5 9 10
Güterzug Wagenladungsverkehr: SBB Cargo Spezialzug «Tour de Suisse» im Jahr 2010. / Quelle: SBB CFF FFS, Gian Vaitl

Mit dem neuen Gütertransportgesetz wird der Bund ab 2026 den Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) finanziell fördern. SBB Cargo wird weiterhin den grössten Teil der Leistungen erbringen und die Gesamtverantwortung für den EWLV tragen. Weitere Unternehmen können sich für Teil-Leistungen im EWLV-System bewerben. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) lädt die Branche dazu ein, bis Ende August verbindliche Offerten für die Jahre 2026-29 einzureichen.

In der Frühlingssession 2025 hat das Parlament die Totalrevision des Gütertransportgesetzes verabschiedet. Zentrales Element ist die Förderung des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV). Für diese sieht das Parlament gewisse wettbewerbliche Elemente vor. Im April hat das BAV die Akteurinnen und Akteure der Branche aufgefordert, ihr allfälliges Interesse an der Erbringung des Gesamt-EWLV oder von Teilen davon zu bekunden – auch wenn dieses noch unverbindlich ist. Darauf basierend hat das BAV nun die eigentliche, verbindliche Ausschreibung («Request for Offer») für die EWLV-Förderung gestartet. Der «Request for Offer» legt fest, welche Leistungen in der ersten Förderperiode (2026-29) in den Genuss einer finanziellen Förderung kommen können und welche Anforderungen dafür bestehen. Zudem macht er formelle und materielle Vorgaben. Auf dieser Basis können interessierte Unternehmen ihre Offerten einreichen.

In einer Richtlinie zeigt das BAV transparent auf, wie das Verfahren abläuft.  Die Ausschreibung des EWLV wird bis Ende August laufen, danach wird das BAV auf Basis der eingegangenen Offerten mit den künftigen Betreibern eine oder mehrere Leistungsvereinbarungen erarbeiten. Die Förderung soll ab Anfang 2026 umgesetzt werden.


Links


Newsletter abonnieren

Abonnieren Sie die Bahnonline.ch-Newsletter und erhalten Sie die neuesten Beiträge direkt per E-Mail. Hier können Sie sich anmelden.

Meinung

Eigene Meinung zum Thema?

Jetzt kommentieren

Keine Kommentare

Kommentar schreiben

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die mobile Version verlassen